SchadstoffeUnter Schadstoffen sind Stoffe oder Stoffgemische zu verstehen, die für Menschen, Tiere, Pflanzenoder andere Organismen sowie ganze kosysteme direkt oder indirekt schädlich sein können. Dabei kann die Schädigung durch Aufnahme in Organismen oder Eintrag in ein kosystem oder seine Biomasse hervorgerufen werden. Als schädlich wird ein Stoff in engerem Sinne wegen seiner Wirkung auf ein kosystem definiert (von den Mikroben bis hin zu Pflanze, Tier und Mensch). |
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DioxineDioxine sind Stoffe, die in der Natur nicht vorkommen. Sie gehören zur Gruppe der halogenierten aro-matischen Kohlenwasserstoffe. Sie werden weder gezielt hergestellt noch technisch benötigt, sondern sind unerwünschte Nebenprodukte bei unvollständigen Verbrennungsprozessen in Gegenwart von orga- nisch gebundenem oder freien Halogenen. Einzelne Vertreter der Dioxine wie das TCDD gehören zu den giftigsten künstlich erzeugten Stoffen. Dioxine sind in der Umwelt sehr beständig und nur schwer ab- baubar und reichern sich im Fettgewebe an (Muttermilch). Vergiftungen mit Dioxinen sind schleichend, sie führen zu Hautschäden Lebererkrankungen und können Krebs auslösen |
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KorrosionsschädenBei der Verbrennung verbotener Materialien wie Altholz, Siedlungsabfälle, durch Drosselung der Luft-zufuhr oder feuchtes Brennholz können sehr korrosive Abgase entstehen (kondensierende Säuren). In der Folge werden Metallteile im Heizkessel angegriffen und zerfressen. Heizkessel und Kamin werden undicht und müssen repariert oder vorzeitig ersetzt werden. Deshalb richtig feuern und nur sauberes Brennholz verwenden. |
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Verpechung/GlanzrussDie Ursache der Verpechung liegt meist an Bedienungsfehlern, unvollständiger Verbrennung durchmangelnde Hitzeentwicklung oder fehlender Luftversorgung. Dabei werden Kohlenwasserstoff-Ver- bindungen nicht ausreichend umgesetzt und können im Bereich kälterer Anlageteile als pechartiger Belag kondensieren (Glanzruss). |
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SiedlungsabfälleUnter dem Begriff Siedlungsabfälle werden die Abfallarten Hausmüll, Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Strassenkehricht, Marktabfälle, kompostierbare Abfälle aus der Biotonne, Garten- undParkabfälle sowie Abfälle aus der Getrenntsammlung von Papier, Pappe, Karton, Glas, Kunststoffe, Holz und Elektronikteile erfasst. Es ist verboten, diese zu verbrennen. |
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Als Restholz gelten: |
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Restholzfeuerungen sind messpflichtig. |
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Als Altholz gelten: |
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| Anlageanforderungen | |
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